Ausländische Investoren, die sich in einer der Industrie- oder Sonderwirtschaftszonen von Abu Dhabi geschäftlich ansiedeln wollen, können die Unterstützung einer speziellen Regierungsagentur nutzen. Die „Higher Corporation for Specialized Economic Zones“ arbeitet absolut unbürokratisch, bearbeitet Unternehmensanmeldungen und Visaanträge überaus zügig und erlaubt in den von ihr betreuten Wirtschaftszonen 100% ausländisches Eigentum, Steuerbefreiungen und die vollständige Rückführung von Kapital und Gewinnen.
Ausländer, die außerhalb dieser Sonderwirtschaftszonen ein Unternehmen gründen wollen, müssen sich dagegen an den Zulassungsausschuss der Stadtverwaltung von Abu Dhabi und das Ministerium für Wirtschaft und Planung wenden. Diese Behörden bearbeiten alle Anträge auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, sobald der jeweilige Handelsname von der Industrie- und Handelskammer von Abu Dhabi genehmigt worden ist. Der gesamte Prozess läuft sehr zügig ab, so dass die Reservierung des Handelsnamens, die Erteilung der Gewerbeerlaubnis, die Prüfung der Partner und die Zahlung der Gebühren in wenigen Wochen abgeschlossen sind.
Unternehmen in einigen besonderen Wirtschaftszweigen müssen sich zusätzlich noch bei anderen Regierungsstellen registrieren lassen, z.B. bei der Zentralbank (Banken und Finanzinstitutionen), dem Ministerium für Wirtschaft und Handel (Versicherungsunternehmen), dem Ministerium für Finanzen und Industrie (Industrieunternehmen) oder dem Gesundheitsministerium (Pharmazieunternehmen). Alle im Emirat tätigen Unternehmen müssen sich außerdem bei der Industrie- und Handelskammer von Abu Dhabi anmelden.
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